Für die Qualifikationsturniere und das Volksbanken-Masters
gelten grundsätzlich die
Rahmen-Richtlinien für Fußballspiele in der Halle (RRL),
die Satzung und Ordnungen des SFV.
Auf Vorschlag des Turnier- und des Verbandsspielausschusses
hat der Verbandsvorstand einheitliche Bestimmungen für die
Durchführung der Qualifikationsturniere zum
Volksbanken-Masters als Ergänzung zu den RRL erlassen.
Die Teilnehmer am Volksbanken-Masters des SFV werden mit
Hilfe einer Punktwertung ermittelt.
Für diese Punktwertung wird nur die Beteiligung an den
Hallen-Fußball-Turnieren berücksichtigt, die im Bereich
des Saarländischen Fußballverbandes stattfinden und als
„Qualifikationsturnier für das Volksbanken-Masters
des SFV“ anerkannt wurden.
Innerhalb der Halle hat sich jeder Besucher so zu verhalten,
dass kein anderer geschädigt oder gefährdet wird.
Die Besucher haben den Anordnungen der für die Sicherheit
und Ordnung zuständigen Personen Folge zu leisten.
Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren kann die
Turnierleitung Mannschaften vom Turnier ausschließen.
Hat die betroffene Mannschaft bereits in das Turnier
eingegriffen, hat dies auf die Wertigkeit des Turniers
keinen Einfluss.
Der SFV behält sich vor, Sicherheitsauflagen an den
Veranstalter zu erteilen.
Die Zahl der an einem Qualifikationsturnier beteiligten
Mannschaften wird nicht reglementiert.
Zur Ermittlung der Wertigkeit eines Qualifikationsturniers
werden höchstens 16 Mannschaften herangezogen.
| Spielklasse |
Punkte |
| Regionalliga |
7 |
| Oberliga |
6 |
| Saarlandliga |
5 |
| Verbandsliga |
4 |
| Landesliga |
3 |
| Bezirksliga |
2 |
| Kreisliga A + B |
1 |
Nehmen ausländische Mannschaften am Turnier teil und sollen
diese entsprechend ihrer Ligazugehörigkeit – Spielklassenebene
in der Punktewertung berücksichtigt werden, erbringt der
Veranstalter des Turnieres einen Nachweis des jeweiligen
Fußballverbandes, der die Spielklassenebene der teilnehmenden
Mannschaft bestätigt.
Ausländische Mannschaften:
Liegt eine solche Bestätigung nicht vor, werden ausländische
Mannschaften mit 1 Punkt bewertet.
Mannschaften anderer Landesverbände des DFB werden vom SFV
entsprechend ihrer Spielklassen eingeordnet.
Die Wertungspunkte eines Qualifikationsturniers werden
wie folgt aufgeteilt:
50 %
1. Platz
25 %
2. Platz
15 %
3. Platz
10 %
4. Platz
Nimmt ein Verein mit mehreren Mannschaften zum gleichen
Zeitpunkt an verschiedenen Qualifikationsturnieren teil,
so muss dieser Verein bereits mit der Turnierzusage den
ausrichtenden Vereinen verbindlich angeben, an welchem
dieser Turniere er sich mit der 1., 2. bzw. 3. Mannschaft
beteiligt.
Die Bewertungspunkte dieser gemeldeten Mannschaften werden
bei der Ermittlung der Wertigkeit des betreffenden
Qualifikationsturniers nach der jeweiligen Klassenzugehörigkeit
zugrunde gelegt.
Jeder Mannschaft (1., 2. oder 3.) eines Vereins werden die
bei den jeweiligen Qualifikationsturnieren erreichten
Qualifikationspunkte getrennt zugeordnet.
Liegen nach der Überprüfung der eingereichten Turnierpläne
durch den SFV noch ungeklärte Mehrfachteilnahmen durch einen
Verein vor, hat dieser sich auf Nachfrage binnen
3 Tagen verbindlich zu erklären, an welchem
Turnier er mit der 1., 2. bzw. 3. Mannschaft teilnimmt.
Eine nachträgliche Änderung dieser Erklärung ist nicht mehr
möglich.
Gibt ein Verein innerhalb der gesetzten Frist keine Erklärung
ab, wird die höherklassige Mannschaft dem Turnier mit den
höheren Wertungspunkten zugeordnet.
Verbindliche Teilnahmezusage:
Die Teilnehmerzusagen der Vereine sind verbindlich.
Eine Nichtteilnahme / Absage wird vom SFV als Unsportlichkeit
gewertet und behandelt.
In schwerwiegend begründeten Ausnahmefällen kann eine Absage
bis spätestens drei Wochen vor Turnierbeginn
vom SFV genehmigt werden.
Meldet ein Verein zwei oder mehr Mannschaften zu einem
Turnier und scheidet eine dieser Mannschaften vor einer
anderen Mannschaft aus, dürfen Spieler der ausgeschiedenen
Mannschaft nicht in den weiter im Turnier verbliebenen
Mannschaften eingesetzt werden.
Des Weiteren ist ein Spielertausch zwischen den Mannschaften
im Turnierverlauf nicht gestattet.
Sind zwei oder mehr Mannschaften eines Vereins während des
Turnierverlaufes in der gleichen Gruppe vertreten, sind die
Spiele dieser Mannschaften gegeneinander – auch wenn der
Turnierplan es anders vorsieht – als Erste auszutragen.
Erst danach werden die Spiele dieser Mannschaften gegen
weitere, in derselben Gruppe vertretene Mannschaften
ausgetragen.
Die Teilnahme von A-Jugendmannschaften an
Qualifikationsturnieren zum Volksbanken-Masters
ist nicht gestattet.
Hier wird auf die Durchführungsbestimmungen zum Spielbetrieb
der Jugend verwiesen.
Grundsätzlich ist das Nachmelden von Mannschaften zur
Abwicklung des geordneten Turnierspielplans möglich.
Nachrückende Mannschaften, die bereits in der Wertungstabelle
aufgeführt sind, dürfen mitspielen, erhalten jedoch nur dann
Wertungspunkte, wenn sie vor Beginn der Qualifikationsturniere
nachgemeldet haben.
Die Wertigkeit des Turniers wird angepasst.
Wird durch den SFV festgestellt, dass der Verein an den
betreffenden Tagen, zu dem eine Mannschaft zu einem Turnier
nachgemeldet wird, bereits bei einem anderen Veranstalter
eine Zusage erteilt hat, bleiben die Wertungspunkte bei
dieser bereits zugesagten Veranstaltung unangetastet.
Zieht ein Verein seine Mannschaft während des laufenden
Turniers zurück und hat diese Mannschaft bereits Spiele
bestritten, bleiben die Wertungspunkte unangetastet.
Für das Finalturnier
„Volksbanken-Masters des Saarländischen
Fußballverbandes“
qualifizieren sich die
acht punktbesten Mannschaften
der Wertungstabelle der Qualifikationsturniere.
Sind zwei oder mehr Vereine in der Abschlusstabelle
punktgleich, so entscheidet das Los
über die Platzierung in der Abschlusstabelle.
Sofern in der Abschlusstabelle mehrere Mannschaften eines
Vereins qualifiziert sind, so kann am Masters-Finale des SFV
nur die nach der Qualifikationspunktzahl beste Mannschaft
teilnehmen.
An die Stelle der nicht teilnahmeberechtigten anderen
Mannschaften dieses Vereins rücken die in der Abschlusstabelle
nächstfolgenden Vereine nach.
Bis zum 14. Oktober eines Jahres
Meldung des Turniers durch den jeweiligen
Turnierausrichter
Die jeweiligen Turnierausrichter müssen bis zum
14. Oktober eines Jahres mit Angabe des
Veranstaltungszeitraumes und der Austragungshalle ihr Turnier
(Name) schriftlich an die Geschäftsstelle und an den
Vorsitzenden des Verbandsspielausschusses, Josef Kreis,
melden.
Bis zum 10. November eines Jahres
Vollständige Vorlage aller erforderlichen
Turnierunterlagen bei der SFV-Geschäftsstelle
Bis zum 10. November eines Jahres müssen die
folgenden Turnierunterlagen vollständig der
SFV-Geschäftsstelle vorliegen:
-
Teilnehmerliste mit Angabe der jeweiligen
Ligazugehörigkeit
-
Turnierplan
-
Turnierordnung
-
Austragungsort und Name der Sporthalle
Wichtiger Hinweis zur Zulassung:
Ausrichter, die bis zu diesem Termin die Bewerbungsunterlagen
nicht ordnungsgemäß und vollständig eingereicht haben,
werden mit ihrem Turnier nicht als
Qualifikationsturnier zugelassen.
Werden Bewerbungsunterlagen nach dem festgelegten Termin
eingereicht und Mehrfachteilnahmen eines teilnehmenden Vereins
festgestellt, wird dem Turnier die unterklassige Mannschaft
dieses Vereins zugeordnet.
Werden von mehreren Vereinen die Unterlagen verspätet
eingereicht, entscheidet das Eingangsdatum über die
Zuordnung der Mannschaften.
Seitens des SFV wird zu jedem Qualifikationsturnier ein
Verbandsbeauftragter eingeteilt.
Er hat die Aufgabe, den ordnungsgemäßen Turnierablauf zu
bestätigen, die Ergebnisse zu melden und bei Roten Karten
mit dem Schiedsrichter Einvernehmen über das weitere
Verfahren zu erzielen.
Einheitliche Bestimmungen als PDF
Die vollständigen „Einheitlichen Bestimmungen für die
Qualifikationsturniere zum Volksbanken-Masters“ können
hier als PDF heruntergeladen werden.
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Einheitliche Bestimmungen für die Qualifikationsturniere zum Volksbanken-Masters
Für die Qualifikationsturniere und das Volksbanken-Masters gelten grundsätzlich die Rahmen-Richtlinien für Fußballspiele in der Halle (RRL), die Satzung und Ordnungen des SFV. Auf Vorschlag des Turnier- und des Verbandsspielausschusses hat der Verbandsvorstand einheitliche Bestimmungen für die Durchführungen der Qualifikationsturniere zum Volksbanken-Masters als Ergänzung zu den RRL erlassen.
Allgemeines
Die Teilnehmer am Volksbanken-Masters des SFV werden mit Hilfe einer Punktwertung ermittelt. Für diese Punktwertung wird nur die Beteiligung an den Hallen-Fußball-Turnieren berücksichtigt, die im Bereich des Saarländischen Fußballverbandes stattfinden und als „Qualifikationsturnier für das Volksbanken-Masters des SFV“ anerkannt wurden.
Sicherheitsbestimmungen
Innerhalb der Halle hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt oder gefährdet wird. Die Besucher haben den Anordnungen der für die Sicherheit und Ordnung zuständigen Personen Folge zu leisten. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren kann die Turnierleitung Mannschaften vom Turnier ausschließen. Hat die betroffene Mannschaft bereits in das Turnier eingegriffen, hat dies auf die Wertigkeit des Turniers keinen Einfluss. Der SFV behält sich vor, Sicherheitsauflagen an den Veranstalter zu erteilen.
Wertigkeit der Qualifikationsturniere
Die Zahl der an einem Qualifikationsturnier beteiligten Mannschaften wird nicht reglementiert. Zur Ermittlung der Wertigkeit eines Qualifikationsturniers werden höchstens 16 Mannschaften herangezogen.
Bewertungspunkte für die Mannschaften
Regionalliga 7 Punkte
Oberliga 6 Punkte
Saarlandliga 5 Punkte
Verbandsliga 4 Punkte
Landesliga 3 Punkte
Bezirksliga 2 Punkte
Kreisliga A+B 1 Punkt
Nehmen ausländische Mannschaften am Turnier teil und sollen diese entsprechend ihrer Ligazugehörigkeit – Spielklassenebene in der Punktewertung berücksichtigt werden, erbringt der Veranstalter des Turnieres einen Nachweis des jeweiligen Fußballverbandes, der die Spielklassenebene der teilnehmenden Mannschaft bestätigt. Liegt eine solche Bestätigung nicht vor, werden ausländische Mannschaften mit 1 Punkt bewertet.
Mannschaften anderer Landesverbände des DFB werden vom SFV entsprechend ihrer Spielklassen eingeordnet.
Punktzahl für die Qualifikation
Die Wertungspunkte eines Qualifikationsturniers werden wie folgt aufgeteilt:
1. Platz – 50%; 2. Platz – 25%; 3. Platz – 15%; 4. Platz – 10%
Mehrfachteilnahme eines Vereins bei gleichzeitig stattfindenden Qualifikationsturnieren
Nimmt ein Verein mit mehreren Mannschaften zum gleichen Zeitpunkt an verschiedenen Qualifikationsturnieren teil, so muss dieser Verein bereits mit der Turnierzusage dem ausrichtenden Vereinen verbindlich angeben, an welchem dieser Turniere er sich mit der 1., 2.bzw. 3. Mannschaft beteiligt. Die Bewertungspunkte dieser gemeldeten Mannschaften werden bei der Ermittlung der Wertigkeit des betreffenden Qualifikationsturniers nach der jeweiligen Klassenzugehörigkeit zugrunde gelegt.
Jeder Mannschaft (1., 2. oder 3.) eines Vereins werden die bei den jeweiligen Qualifikationsturnieren erreichten Qualifikationspunkte getrennt zugeordnet. Liegen nach der Überprüfung der eingereichten Turnierpläne durch den SFV noch ungeklärte Mehrfachteilnahmen durch einen Verein vor, hat dieser sich auf Nachfrage binnen 3 Tagen
verbindlich zu erklären an welchem Turnier er mit der 1., 2. bzw. 3. Mannschaft teilnimmt. Eine nachträgliche Änderung dieser Erklärung ist nicht mehr möglich.
Gibt ein Verein innerhalb der gesetzten Frist keine Erklärung ab, wird die höherklassige Mannschaft dem Turnier mit den höheren Wertungspunkten zugeordnet.
Die Teilnehmerzusagen der Vereine sind verbindlich. Eine Nichtteilnahme/Absage wird von SFV als Unsportlichkeit gewertet und behandelt. In schwerwiegend begründeten Ausnahmefällen kann eine Absage bis spätestens drei Wochen vor Turnierbeginn vom SFV genehmigt werden.
Gleichzeitige Teilnahme mit zwei oder mehr Mannschaften eines Vereins bei einem Turnier
Meldet ein Verein zwei oder mehr Mannschaften zu einem Turnier und scheidet eine dieser Mannschaften vor einer anderen Mannschaft aus, dürfen Spieler der ausgeschiedenen Mannschaft nicht in den weiter im Turnier verbliebenen Mannschaften eingesetzt werden. Des Weiteren ist ein Spielertausch zwischen den Mannschaften im Turnierverlauf nicht gestattet. Sind zwei oder mehr Mannschaften eines Vereins während des Turnierverlaufes in der gleichen Gruppe vertreten, sind die Spiele dieser Mannschaften gegeneinander, auch wenn der Turnierplan es anders vorsieht, als Erste auszutragen. Erst dann werden die Spiele dieser Mannschaften gegen weitere, in derselben Gruppe vertretene Mannschaften ausgetragen.
Teilnahme von A – Jugendmannschaften bei Qualifikationsturnieren zum VoBaMa
Die Teilnahme von A – Jugendmannschaften an Qualifikationsturnieren zum Volksbanken-Masters ist nicht gestattet. Hier verweisen wir auf die Durchführungs-bestimmungen zum Spielbetrieb der Jugend.
Nachmelden und Rückzug von Mannschaften
Grundsätzlich ist das Nachmelden von Mannschaften zur Abwicklung des geordneten Turnierspielplans möglich. Nachrückende Mannschaften, die bereits in der Wertungstabelle aufgeführt sind, dürfen mitspielen, erhalten jedoch nur dann Wertungspunkte, wenn sie vor Beginn der Qualifikationsturniere nachgemeldet haben. Die Wertigkeit des Turniers wird angepasst. Wird durch den SFV festgestellt, dass der Verein an den betreffenden Tagen, zu dem eine Mannschaft zu einem Turnier nachgemeldet wird, bereits bei einem anderen Veranstalter eine Zusage erteilt hat, bleiben die WP bei dieser, bereits zugesagten Veranstaltung unangetastet. Zieht ein Verein seine Mannschaft während des laufenden Turniers von diesem zurück und hat diese Mannschaft bereits Spiele bestritten, bleiben die WP unangetastet.
Qualifikation für das Volksbanken Hallenmasters
Für das Finalturnier „Volksbanken-Masters des Saarländischen Fußballverbandes „ qualifizieren sich die acht punktbesten Mannschaften der Wertungstabelle der Qualifikationsturniere. Sind zwei oder mehr Vereine in der Abschlusstabelle punktgleich, so entscheidet das Los über die Platzierung in der Abschlusstabelle.
Sofern in der Abschlusstabelle mehrere Mannschaften eines Vereins qualifiziert sind, so kann am Masters – Finale des SFV nur die nach der Qualifikationspunkzahl beste Mannschaft teilnehmen. An die Stelle der nicht teilnahmeberechtigten anderen Mannschaften dieses Vereins rücken die in der Abschlusstabelle nächstfolgenden Vereine nach.
Anmeldefrist
Die jeweiligen Turnierausrichter müssen bis zum 14. Oktober eines Jahres mit Angabe des Veranstaltungszeitraumes und der Austragungshalle ihr Turnier (Name) schriftlich an die Geschäftsstelle und an den Vorsitzenden des Verbandsspielausschusses, Josef Kreis, melden.
Vorlage der Bewerbungsunterlagen
Bis zum 10. November eines Jahres müssen die folgenden Turnierunterlagen vollständig der SFV-Geschäftsstelle vorliegen:
- Teilnehmerliste mit Angabe der jeweiligen Ligazugehörigkeit
- Turnierplan
- Turnierordnung
- Austragungsort und Name der Sporthalle
Ausrichter, die bis zu diesem Termin die Bewerbungsunterlagen nicht ordnungsgemäß und vollständig eingereicht haben, werden mit ihrem Turnier nicht als Qualifikationsturnier zugelassen. Werden Bewerbungsunterlagen nach dem festgelegten Termin eingereicht und Mehrfachteilnahmen eines teilnehmenden Vereins festgestellt, wird dem Turnier die unterklassige Mannschaft dieses Vereins zugeordnet. Werden von mehreren Vereinen die Unterlagen verspätet eingereicht, entscheidet das Eingangsdatum über die Zuordnung der Mannschaften.
Verbandsbeauftragter
Seitens des SFV wird zu jedem Qualifikationsturnier ein Verbandsbeauftragter eingeteilt. Er hat die Aufgabe, den ordnungsgemäßen Turnierablauf zu bestätigen, die Ergebnisse zu melden und bei roten Karten mit dem Schiedsrichter Einvernehmen über das weitere Verfahren zu erzielen.