Einheitliche Bestimmungen für die Qualifikationsturniere zum Volksbanken-Masters (Frauen)
Für die Qualifikationsturniere für das 21. Volksbanken-Frauen-Masters des SFV gelten grundsätzlich die Rahmenrichtlinien für Hallenfußball nach FIFA-Regeln sowie die Satzungen und Ordnungen des Saarländischen Fußballverbandes e.V.
Auf Vorschlag der Kommission Hallenfußball und des Verbandsausschusses für Frauen- und Mädchenfußball hat der Verbandsvorstand die Bestimmungen für die Durchführung der Qualifikationsturniere zum Volksbanken-Frauen-Masters des SFV erlassen.
Die Leitung und Durchführung des Volksbanken-Frauen-Masters obliegt somit dem Verbandsausschuss für Frauen- und Mädchenfußball und einem aus 3 Personen bestehenden Schiedsgericht. Die Besetzung des Schiedsgerichtes besteht aus 3 Personen aus dem Vorstand des SFV und wird den teilnehmenden Vereinen vor Beginn des Turniers bekanntgegeben.
(1) Allgemeines
Die Teilnehmer am 21. Volksbanken-Frauen-Masters des SFV werden mit Hilfe einer Punktwertung ermittelt [siehe auch Punkt 5]. Für diese Punktewertung wird nur die Beteiligung an den Hallenfußballturnieren berücksichtigt, die im Bereich des Saarländischen Fußballverbandes stattfinden und als Qualifikationsturniere für das 21. Volksbanken-Frauen-Masters des SFV anerkannt wurden.
Die Endspielteilnehmer des 21. Volksbanken-Frauen-Master des SFV qualifizieren sich für die Futsal-Regionalmeisterschaft der Frauen des Fußball-Regional-Verband „Südwest“ am 22. oder 23.02.2025 beim Südwestdeutschen Fußballverband.
Der Futsal-Regionalmeister qualifiziert sich für die Deutsche-Futsal-Meisterschaft der Frauen am
22./23.03.2025 an der Sportschule in Wedau.
(2) Sicherheitsbestimmungen
Innerhalb der Hallen hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass keine andere Person geschädigt oder gefährdet wird. Die Besucher haben Anordnungen der für die Sicherheit und Ordnung zuständigen Personen Folge zu leisten. Die Hygienevorschriften sind einzuhalten.
Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren kann die Turnierleitung Mannschaften vom Turnier ausschließen. Hat die betroffene Mannschaft bereits in das Turnier eingegriffen, hat dies auf die Wertigkeit des Turniers keinen Einfluss. Der SFV behält sich vor, Sicherheitsauflagen an den Veranstalter zu erteilen.
(3) Sporthalle, Spielfeld, Tore und Ball
Es gelten die Regeln „Hallenfußball nach Fifa-Regeln – SFV Kurzfassung aktuelle Ausgabe“.
(4) Spielzeit
Für alle Spiele der Qualifikationsturniere zum 21. Volksbanken-Frauen-Masters des SFV soll die Spielzeit mindestens 12 Minuten, aber nicht mehr als 15 Minuten betragen. Die Spielzeit beim Volksbanken-Frauenmasters beträgt 15 Minuten.
(5) Wertigkeit der Qualifikationsturniere
Für ein Qualifikationsturnier sollen mindestens 8 Mannschaften gemeldet haben. Mindestens 6 Mannschaften müssen antreten.
Zur Ermittlung der Wertigkeit eines Qualifikationsturnieres werden jedoch höchstens 16 Mannschaften herangezogen. Turniere mit mehr als 16 Mannschaften sollen über 2 Tage durchgeführt werden.
Die Feststellung der Wertigkeit des Turniers erfolgt ausschließlich durch den Verbandsausschuss für Mädchen- und Frauenfußball des SFV.
Bewertungspunkte für die Mannschaften:
1. Bundesliga 6 Punkte
2. Bundesliga 5 Punkte
Regionalliga 4 Punkte
Verbandsliga 3 Punkte
Landesliga 2 Punkte
Bezirksliga, Bezirksklasse 1 Punkt
Ausländische Mannschaften 1 Punkt
Mannschaften anderer Landesverbände des DFB werden vom SFV entsprechend ihrer Spielklassenzugehörigkeit eingeordnet.
Punktzahl für die Qualifikation:
Die Wertungspunkte eines Qualifikationsturniers werden wie folgt verteilt:
50% = 1. Platz
25% = 2. Platz
15% = 3. Platz
10% = 4. Platz
Mehrfachteilnahme eines Vereins bei gleichzeitig stattfindenden Qualifikationsturnieren Nimmt ein Verein mit mehreren Mannschaften zum gleichen Zeitpunkt an verschiedenen Qualifikationsturnieren teil, so muss dieser Verein bereits mit der Turnierzusage den ausrichtenden Vereinen verbindlich angeben, an welchem dieser Turniere er sich mit der 1., 2. bzw. 3. Mannschaft beteiligt.
Die Bewertungspunkte dieser gemeldeten Mannschaften werden bei der Ermittlung der Wertigkeit des betreffenden Qualifikationsturnieres nach der jeweiligen Klassenzugehörigkeit vom SFV zugrunde gelegt. Jeder Mannschaft (1., 2. oder 3.) eines Vereins werden die bei den jeweiligen Qualifikationsturnieren erreichten Qualifikationspunkte getrennt zugeordnet.
Die Teilnehmerzusagen der Vereine sind verbindlich.
Eine Nichtteilnahme / Absage wird vom SFV als Unsportlichkeit gewertet und behandelt. In schwerwiegend begründeten Ausnahmefällen kann auch eine frühzeitige Absage vom SFV geahndet werden.
Gemeldete Mannschaften können bei Nichtteilnahme an einem Qualifikationsturnier durch den Verbandsausschuss für Frauen- und Mädchenfußball des SFV vom Endturnier des Volksbanken-Frauen-Masters ausgeschlossen werden.
(6) Nachmelden von Mannschaften
Grundsätzlich ist das Nachmelden von Mannschaften zur Abwicklung des geordneten Turnierspielplans möglich. Nachrückende Mannschaften, die bereits in der Wertungstabelle aufgeführt sind, dürfen mitspielen, erhalten jedoch nur dann Wertungspunkte, wenn sie bis einschließlich 01. Januar 2025 nachgemeldet haben.
Um die Spielpläne im DFBnet aktuell zu halten, bitten wir um sofortige Mitteilung über die Änderung( en), damit die Spielpläne aktualisiert werden können. Die Wertigkeit des Turniers wird vom SFV angepasst.
(7) Qualifikation für das Volksbanken-Frauen-Masters
Für das 21. Volksbanken-Frauen-Masters, dass am Samstag, den 15. Februar 2025 in der Joachim-Deckarm Halle in Saarbrücken auf Kunstrasen und Rundumbande stattfindet, ist der Masters-Gewinner des letzten Turniers nicht mehr gesetzt!
Es qualifizieren sich die ersten 8 Mannschaften der Wertungstabelle der Qualifikationsturniere. Sind zwei oder mehr Vereine in der Abschlusstabelle punktgleich, so entscheidet die Anzahl der mehr gespielten Turniere über die Teilnahme am Finalturnier. Ist diese auch gleich, entscheidet das Los.
Sofern in der Abschlusstabelle mehrere Mannschaften eines Vereins qualifiziert sind, so kann am Volksbanken-Frauen-Masters des SFV nur die nach der Qualifikationspunktzahl beste Mannschaft teilnehmen. An die Stelle der nicht teilnahmeberechtigten anderen Mannschaft dieses Vereins rückt der in der Abschlusstabelle nächstfolgende Verein nach.
(8) Anmeldefristen
Die jeweiligen Turnierausrichter müssen bis spätestens 15. November 2024 mit Angabe des Veranstaltungszeitraums und der Austragungshalle ihr Turnier (Name) schriftlich an den Verbandsauschuss für Frauen- und Mädchenfußball sowie an die Verantwortliche Heike Weber melden.
Bis spätestens 15. Dezember 2024 müssen die folgenden Turnierunterlagen vollständig den Verantwortlichen für das Volksbanken-Frauen-Masters vorliegen:
– Teilnehmerliste mit Angabe der jeweiligen Ligazugehörigkeit
– Turnierplan nach DFB-Schlüssel
– Turnierordnung
– Austragungsort und Name der Sporthalle
– Hygienevorschriften (gemäß der aktuellen Situation und sofern notwendig)
(9) Verbandsbeauftragte
Seitens des SFV wird zu jedem Qualifikationsturnier eine Verbandsbeauftragte eingeteilt.
Diese Person hat die Aufgabe, den ordnungsgemäßen Turnierablauf zu bestätigen, die Ergebnisse zu melden und ggf. einen Sonderbericht des Schiedsrichters (m/w/d) an die Geschäftsstelle weiterzuleiten (z. B. wegen einer Roten Karte).
Verbandsausschuss für Frauen- und Mädchenfußball
Saarbrücken, im Oktober 2024